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BVerwG, 12.06.2003 - 1 B 123.03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge und der Verfahrensrüge - Erfordernis einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage des revisiblen Rechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 4 A 194.00
- OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2002 - 1 L 103/02
- OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2002 - 1 LB 103/02
- BVerwG, 12.06.2003 - 1 B 123.03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99
Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge; …
Auszug aus BVerwG, 12.06.2003 - 1 B 123.03
Die Beschwerde zeigt nicht auf, dass das Berufungsgericht das ihm bei der Entscheidung über die Einholung ergänzender amtlicher Auskünfte grundsätzlich zustehende tatrichterliche Ermessen (vgl. dazu etwa Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412) mit dem Hinweis auf die bereits beigezogenen Erkenntnisquellen fehlerhaft ausgeübt habe. - BVerwG, 11.04.2003 - 1 B 82.03
Auszug aus BVerwG, 12.06.2003 - 1 B 123.03
Sie beruft sich zwar auf die Revisionsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht (Verfahrensmangel nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 86 Abs. 1 VwGO), legt aber die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht in einer Weise dar, die den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt (vgl. auch den den Bevollmächtigten des Beigeladenen und den übrigen Verfahrensbeteiligten bekannten Beschluss vom 11. April 2003 - BVerwG 1 B 82.03).